Rat und Hilfe vor Ort:
Videos
Vermutlich können auch Sie in Ihrem Haushalt Filme auf Video bzw. DVD/CD-Rom abspielen.
Der Markt ist mittlerweile reichhaltig und vielseitig. Jährlich kommen mehr als 800 Neuveröffentlichungen hinzu.
Welche Orientierungshilfen bietet der Jugendmedienschutz?
Ist mein Kind mit den Maßgaben des Jugendmedienschutzes ausreichend geschützt?
Welche Orientierungshilfen bietet der Jugendmedienschutz?
Filme, die auf Kassette oder CD-Rom vermarktet werden, dürfen Minderjährigen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet sind.
Nach dem Jugendschutzgesetz sind dies
jüngere Kinder in der Altersgruppe von Null bis sechs Jahre:
"freigegeben ohne Altersbeschränkung"
Kinder von sechs bis zwölf Jahren:
"freigegeben ab sechs Jahren"
Kinder und Jugendliche von zwölf bis 16 Jahren:
"freigegeben ab zwölf Jahren"
Jugendliche von 16 bis 18 Jahren:
"freigegeben ab 16 Jahren"
Erwachsene:
"keine Jugendfreigabe"
Sie sollten wissen, dass es für die Vermarkter keine Pflicht zur Vorlage bei der FSK gibt.
Filme, die nicht zur Jugendfreigabe vorgelegt wurden, oder solche, die von der FSK mit "nicht freigegeben unter 18 Jahren" oder "keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet wurden, können für Minderjährige gesperrt werden. Bei diesen Videos oder DVDs handelt es sich überwiegend um besonders gewalthaltige, sexuelle oder auch diskriminierende Inhalte.
Dies bedeutet, dass sie Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden dürfen. Darüber hinaus darf für sie auch keine Werbung gemacht werden. Verboten ist auch deren öffentliche Vorführung sowie der Vertrieb in Videotheken, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind oder der Versandhandel.
Ist mein Kind mit den Maßgaben des Jugendmedienschutzes ausreichend geschützt?
Trotz aller Bemühungen des Jugendschutzes bleibt darüber hinaus die Verantwortung dafür, was für Ihr Kind geeignet ist, in Ihrer Hand. Denn auch Inhalte, die unterhalb der Schwelle der Jugendgefährdung liegen, können bei Ihrem Kind beeinträchtigende oder gar schädigende Wirkung haben.
Kinder verleihen und leihen aber auch gern untereinander Filme aus. Es ist empfehlenswert, darauf zu achten, welche Videos Ihr Kind mit nach Hause bringt oder an anderen Orten sieht.
Falls solche Filme nicht für die Altersgruppe ihres Kindes gekennzeichnet sind, ist ein behutsames, klärendes Gespräch angeraten.

