Rat und Hilfe vor Ort:
Kindergeld
Unabhängig vom Einkommen zahlt der Staat für eigene Kinder oder Kinder, die als Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder in einen Haushalt aufgenommen werden, ein Kindergeld. Die Eltern müssen in Deutschland leben und steuerpflichtig sein.
Monatlich gibt es seit Januar 2010 für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich.
Kindergeld wird grundsätzlich für jedes Kind bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres gezahlt. Für Kinder in der Ausbildung wird Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gewährt, ebenso wie für arbeitslose Kinder bis 21 Jahre. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind bei einer Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist. Während des Wehr-, Ersatz- oder Zivildienstes wird kein Kindergeld gezahlt. Die oben genannte Altersgrenze verschiebt sich dann allerdings entsprechend nach hinten. Auch für behinderte Kinder wird über die Volljährigkeit hinaus Kindergeld bezahlt.
Ausgezahlt wird das Kindergeld von den Familienkassen der Agenturen für Arbeit in dem Bezirk, in dem Sie wohnen. Bei Alleinerziehenden erfolgt die Auszahlung an denjenigen, bei dem das Kind lebt. Wenn Sie im Öffentlichen Dienst tätig sind, übernimmt die Auszahlung des Kindergeldes die Lohn- oder Bezügestelle.

