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Foto: Depressive, traurige Frau sitzt am Tisch und hat ein Glas Alkohol vor sich auf dem Tisch stehen.
fizkes/ Shutterstock.com

Alkohol

Obwohl Alkohol als "Genussmittel" in unserer westlichen Kultur eine lange Tradition und weite Verbreitung hat, darf nicht übersehen werden, dass er ein Zellgift und Suchtmittel ist.

Warum kann Alkoholkonsum abhängig machen?

Regelmäßiger und über dem Grenzwert liegender Konsum ist mit gesundheits- und suchtgefährdenden Risiken verbunden.

Der Grenzwert zur Abhängigkeit ist vom Körpergewicht abhängig und daher für Männer und Frauen bzw. für Jugendliche und Erwachsene unterschiedlich.

Für Männer gelten ab 40 Gramm regelmäßiger Alkoholkonsum pro Tag (entspricht einer Maß Bier oder einem Glas Wein), für Frauen ab 20 Gramm und für Jugendliche entsprechend weniger als potenziell gesundheitsgefährdend.

Risikogruppen, die Alkohol ganz meiden sollten, sind insbesondere schwangere Frauen bzw. stillende Mütter, die den Alkohol auf das Kind übertragen und es dadurch schwer schädigen können. Ebenso sollten Kranke in Verbindung mit Medikamenteneinnahme, aber auch Verkehrsteilnehmende und Menschen am Arbeitsplatz ganz auf Alkohol verzichten.

Wie alle Suchtmittel beeinflusst Alkohol das Nervensystem im Gehirn und vor allem Botenstoffe, die für den Austausch mit den Nervenzellen zuständig sind. Ihre Wechselwirkungen und insbesondere die verstärkte Ausschüttung des Botenstoffes "Dopamin" lösen einen angenehmen Rauschzustand aus, der das psychische Wohlbefinden bewirkt.

Bei chronischem Alkoholkonsum entsteht jedoch durch die ständige Überaktivität des Nervensystems ein Ungleichgewicht in diesen Prozessen, das bis hin zum Schlaganfall und Hirnabbau führen kann. Zudem lagert sich Alkohol durch den Blutkreislauf im Körper an, was längerfristig zur körperlichen Abhängigkeit und zu Organschädigungen führt. Am bekanntesten ist der meist unheilbare Verlauf der Leberzirrhose.

Durch einen Entzug wird dieser Prozess gestoppt, wobei jedoch das Nervensystem in einen instabilen Zustand gerät und Entzugserscheinungen wie Zittern, Schweißausbrüche, nervöse Reizbarkeit, im Extremfall epileptische Anfälle auftreten.

Auch nach dem Entzug bleibt die Abhängigkeit bestehen, sodass die Abstinenz aufrechterhalten werden muss. Die Suchtforschung spricht von einem "Suchtgedächtnis" des Körpers, was bedeutet, dass durch eine erneute Alkoholzufuhr die beschriebenen Prozesse erneut in Gang gesetzt werden.

Wie äußert sich Abhängigkeit?

Jeder Mensch kann alkoholabhängig werden, was man im Wesentlichen am Kontrollverlust, dem Zwang zum Trinken und einer stetigen Dosissteigerung erkennt.

Es gibt verschiedene Abhängigkeitsmuster: Am häufigsten sind der so genannte "Spiegeltrinker", bei dem der Alkoholpegel im Körper ständig aufrechterhalten werden muss, und der so genannte "Quartalstrinker", der nach Phasen der Abstinenz den Alkoholpegel durch große Trinkmengen wieder auffüllen muss.

Begünstigt wird der Weg in die Abhängigkeit durch die persönlichen psychischen Voraussetzungen und durch die Beweggründe für den Alkoholkonsum. Dient er hauptsächlich dem Verdrängen von Frustrationen, unangenehmen Gefühlen und unbewältigten Problemen, tritt die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit und psychosozialer Folgeprobleme wie der Verlust des Leistungsvermögens und der psychischen Kontrolle bis hin zu sozialer Verelendung hinzu.

Die Abhängigkeit wird in der Regel erst nach einer längeren Zeit manifest, das heißt offenkundig und medizinisch feststellbar, sodass sie zunächst meist unerkannt bleibt bzw. die Betroffenen und oft auch ihr soziales Umfeld sie nicht eingestehen wollen.

Die Alkoholabhängigkeit gilt als Krankheit und kann erst durch eine spezielle therapeutische Behandlung, die die Sozialversicherungen bezahlen, zum Stillstand gebracht werden.

Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 15 Prozent der Bevölkerung einen schädlichen Alkoholkonsum pflegen und damit als alkoholabhängig gelten können, wobei davon um 22 Prozent auf Männer und um 8 Prozent auf Frauen entfallen.

Was trägt der Jugendschutz zur Vorbeugung bei?

Aufgrund dieser Risiken reagiert auch der Jugendschutz auf das Problem, indem er die Alkoholabgabe an Jugendliche gesetzlich regelt und erzieherisch darauf hinwirken will, dass Jugendliche den Umgang mit Alkohol "erlernen" und eigenverantwortlich regeln.

Ziele sind dabei:

  • Abstinenz als Haltung zu bestärken,
  • den Erstkonsum hinauszuschieben,
  • Alkoholmengen auf der Genussebene zu halten bzw. darauf zu reduzieren,
  • bei schädlichen und abhängigem Konsum Hilfen anzubieten.

Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist die Alkoholabgabe an Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Gaststätten, geregelt.

  • Danach ist der Verkauf von Alkohol an Minderjährige grundsätzlich verboten.
  • Ausnahmen bilden Bier, Wein und Sekt, die ab einem Alter von 16 Jahren gekauft und konsumiert werden dürfen.
  • Die Abgabe von Bier, Wein und Sekt ab 14 Jahren ist nur erlaubt, wenn die Jugendlichen sich in Begleitung von Personensorgeberechtigten befinden.

Auch der Verkauf an zugänglichen Automaten ist für diese Altersgruppen verboten. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen haben die Händler und Wirte zu sorgen, andernfalls droht ihnen ein Bußgeld. Aber auch Eltern müssen darauf achten, dass sie ihre Kinder nicht zum Einkauf von Alkoholika schicken.

Aktuelle Trends bei Alkohol

Trotz dieser Präventionsmaßnahmen und obwohl der Alkoholkonsum bei Jugendlichen in den letzten Jahren mit dem zunehmenden Gesundheitsbewusstsein insgesamt abgenommen hat, sind folgende Trends beobachtbar: Immer mehr Jugendliche konsumieren regelmäßig, ohnehin regelmäßig konsumierende Jugendliche steigern die Dosis, und Mädchen steigen verstärkt in den Konsum auch harter Alkoholika ein.

Dazu trägt auch die Alkoholindustrie bei, die sich immer wieder durch neue Getränke (zum Beispiel Mixgetränke wie Limonade mit Wodka) und gezielte Werbung die Jugendlichen als Zielgruppe neu erschließt. Zunehmend beliebt sind Mixgetränke, die z. B. Rum oder Wodka – also Branntwein enthalten. Deren Konsum und Erwerb ist unter 18 Jahren verboten.

Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr ist verboten.

Was können besorgte Eltern tun?

Gelegentlicher Alkoholkonsum von Jugendlichen (nicht von Kindern!) zu bestimmten Anlässen und in Geselligkeit ist normal. Und der verantwortungsvolle Umgang damit gehört zu den Entwicklungsaufgaben, die Jugendliche in der Pubertät auf dem Weg zum Erwachsenwerden in unserer Gesellschaft erlernen müssen.

Glaubwürdige Vorbilder

Wichtig sind dabei positive und glaubwürdige Vorbilder, an denen sie sich orientieren können: Hier sind in erster Linie Eltern, Lehrer und Lehrerinnen, soziale Bezugspersonen zum Beispiel in Vereinen und im weiteren Umfeld gefragt, die ihr eigenes Konsumverhalten kritisch hinterfragen (lassen) müssen.

Aktivitäten fördern

Ein weiterer wirksamer Schutz gegenüber einer Alkoholgefährdung ist ein gesundes Körperbewusstsein durch Sport und andere Aktivitäten, die Pflege von Hobbys, Interessen und Freundschaften, kurz alles, was in der Ausübung durch einen riskanten Alkoholkonsum gefährdet werden würde.

Sobald Jugendliche zu motorisierten Verkehrsteilnehmern werden, insbesondere mit dem Führerscheinerwerb, müssen sie ihren Alkoholkonsum verantwortungsbewusst regeln können.

Anzeichen für einen schädlichen Alkohol-Konsum sind jedoch, wenn Jugendliche immer öfter:

  • regelmäßig trinken, die Dosis steigern, einen (heimlichen) Vorrat anlegen;
  • auf Spirituosen wie zum Beispiel Wodka oder auf Mixgetränke wie Cola mit Rum umsteigen;
  • heimlich und allein trinken, den tatsächlichen Konsum abstreiten oder verharmlosen;
  • sich oft im Rausch befinden, aggressiv und unansprechbar werden;
  • sich in Gruppen aufhalten, in denen das Trinken immer mehr die Hauptrolle spielt;
  • gewalttätig werden und mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Die "richtige" Reaktion gibt es in diesen Fällen nicht, sondern es kommt immer auf die jeweiligen persönlichen Umstände und das Familienklima an.

Die Erfahrung zeigt, dass der Alkoholkonsum bei Jugendlichen zunächst sehr stark vom elterlichen Vorbild geprägt ist, nach der Pubertät mit der Ablösung vom Elternhaus jedoch das Konsumverhalten im Freundeskreis ausschlaggebend ist. Trotzdem wirkt der Einfluss der Eltern immer noch fort, weshalb es darauf ankommt, dass Eltern in ihrem eigenen Konsumverhalten vertrauens- und glaubwürdig sind, das heißt, ihre eigenen Konsumgewohnheiten selbstkritisch hinterfragen und gegebenenfalls ändern. Reine Verbote und zwanghafte Abstinenz bewirken längerfristig oft das Gegenteil.

Verständnisvoll, aber auch Grenzen setzen

Am günstigsten sind die Voraussetzungen dafür, dass das vermehrte Trinken eine vorübergehende Krisenphase bleibt, wenn das Vertrauen und die Gesprächsbereitschaft zwischen Eltern und Kind nicht grundsätzlich erschüttert sind und nach gemeinsamen Lösungen gesucht wird. Dazu ist es wichtig, dass Eltern einerseits die Probleme und den Kummer ihrer Kinder - und damit auch oft die Gründe für das Trinken - kennen und sich damit auseinandersetzen, andererseits aber auch altersangemessene Grenzen setzen und Vereinbarungen aushandeln, deren Einhaltung konsequent durchgesetzt werden muss, aber auch belohnt werden sollte. So kann zum Beispiel ausgehandelt werden, dass der Alkohol für eine gewisse Zeit aus der Familie verbannt wird und auch die Eltern auf den Konsum verzichten, um sich danach vielleicht einen gemeinsamen Wunsch zu erfüllen.

Sollten sich die Probleme mit dem Alkoholkonsum nicht mehr einvernehmlich in der Familie lösen lassen, empfiehlt sich in jedem Fall für die Eltern, eine Psychosoziale Beratungsstelle bzw. eine Eltern-Selbsthilfe-Gruppe aufzusuchen, um sich dort auszutauschen und von den gemeinsamen Erfahrungen im Umgang mit der Suchtgefährdung ihrer Kinder zu lernen und voneinander zu profitieren.

In der Regel gehen betroffene Jugendliche selbst nicht freiwillig zu einer Beratungsstelle, sondern meist nur dann, wenn zum Beispiel die Lehrkraft oder Vorgesetzte ernsthaft darauf hinwirken oder ein Jugendgericht dies zur Auflage macht. Aber auch in diesem Fall ist nicht immer mit einer Beratungs- bzw. Therapiebereitschaft zu rechnen.

Umso wichtiger ist folglich die Bereitschaft der Eltern, sich Unterstützung bei einer Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe zu holen, um sich aus dem Gefühl der Hilflosigkeit zu befreien und gezielt reagieren zu können.